Volksbegehren: Gender-Initiative scheitert mit Klage vor dem Verfassungsgericht

Volksbegehren: Gender-Initiative scheitert mit Klage vor dem Verfassungsgericht

Niederlage für Gendergegner. Vor rund zwei Wochen hat die Volksinitiative ,,Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ beim Hamburgischen Verfassungsgericht Klage gegen Senat und Bürgerschaft eingereicht. Dieses entschied nun mit Beschluss vom Dienstag, dass der Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung offensichtlich unzuverlässig ist. Somit wird das Volksbegehren gegen das Gendern in den Sommerferien stattfinden. Die Initiative wollte ursprünglich erreichen, dass ihr Volksbegehren nicht in den Sommerferien läuft. Deshalb sollte dieses auf den 29. August oder später verschoben werden. Zudem forderten sie, dass das Begehren auch digital unterschrieben werden könne. Nachdem die Klage nun vor dem Verfassungsgericht erfolglos war, startet das Volksbegehren am 18. Juli zum Beginn der Sommerferien. Die öffentliche Sammlung von Unterschriften startet dann am 8. August und endet am 28. August. Insgesamt rund 66.000 Hamburger müssen sich für ein erfolgreiches Begehren in Listen, welche bei den Bezirks- und Ortsämtern oder von der Initiative selbst ausgelegt werden, eintragen.