Urteil nach tödlichen Abbiegeunfall: LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Nach einem tödlichen Unfall mit einem Radfahrer vor mehr als einem Jahr hat das Amtsgericht Altona einen Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der 68-Jährige bekam eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 2500 Euro Bußgeld bezahlen und für zwei Monate seinen Führerschein abgeben. Am 29. August 2023 sollte der LKW-Fahrer eine Toilette zu einer Baustelle liefern und hat sich dabei verfahren. Daraufhin war er laut Anklage mit seinem Gespann von der Osdorfer Landstraße auf einen für Lastwagen nicht zugelassenen Supermarktparkplatz eingebogen, um einen leeren Anhänger abzustellen, damit er besser durch die engen Straßen zur Baustelle kommt. Darum bog der 68-Jährige nach rechts ab und kreuzte den rot markierten Radweg. Auf diesem erfasste der LKW einen 15-Jährigen Radfahrer, welcher unter dem rechten Vorderreifen eingeklemmt wurde und noch an der Unfallstelle verstarb. Ein Gutachter rechnete aus, dass der Angeklagte den Jungen bis zu zehn Sekunden im Spiegel gehabt haben muss. Zudem schien der Fahrer mit Tempo 8 bis 11 km/h statt Schrittgeschwindigkeit zu schnell abgebogen zu sein. Nur wenige Tage nach dem tödlichen Unfall hatten sich rund 400 Menschen an der Unfallstelle an einer Mahnwache beteiligt, die der Allgemeine Deutsche-Fahrrad-Club organisiert hatte. Insgesamt starben nach Angaben der Polizei im vergangenen Jahr 9 Radfahrer bei Verkehrsunfällen. 5 von ihnen bei Abbiegeunfällen mit größeren Lastwagen.