Silvester 2024: Böllerverbot an mehreren Orten in Hamburg | NABU für Verbot von privaten Feuerwerk
Das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz wird an Silvester erneut verboten. Dies hat die Polizei Hamburg am Donnerstag in einer entsprechenden Allgemeinverfügung beschlossen. Das Verbot umfasst dabei alle pyrotechnischen Gegenstände mit Ausnahmen des sogenannten Kleinstfeuerwerks wie Knallerbsen und Wunderkerzen. In der Vergangenheit kam es anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten auf den zentralen Plätzen der Innenstadt immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dabei kam es vor, dass Besucherinnen und Besucher sowie Einsatzkräfte teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen wurden, wodurch sich zahlreiche Erwachsene, aber auch Kinder verletzt haben. Das Feuerwerksverbot gilt vom 31. Dezember, 18 Uhr bis zum 1. Januar 2025, 1 Uhr und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm sowie dem Rathausmarkt. Neben dem Verbot von Feuerwerk gibt es am Jungfernstieg zudem ein Messerverbot . Zusätzlich werden erstmals Gitter und Bauzäune genutzt, um Personengruppen gezielt zu separieren. Zusätzlich sollen Lichtmasten für bessere Sichtverhältnisse sorgen. Der NABU bittet alle Hamburgerinnen und Hamburger hingegen, auf privates Feuerwerk zu Silvester zu verzichten. Grundsätzlich setzt sich der NABU dafür ein, dass Feuerwerke in der Hansestadt künftig im gesamten Jahresverlauf deutlich reduziert werden sollten. Grund hierfür ist, dass Feuerwerk erhebliche negative Auswirkungen auf die Natur und Umwelt hat. So bringen Böller und Raketen jedes Jahr an Silvester eine starke Feinstaubbelastung und enorme Müllmengen mit sich. Zudem seien die Beeinträchtigungen für Wild- und Haustiere erheblich. Vor allem Vögel leiden unter dem Feuerwerk und das nicht nur zu Silvester. Daher fordert der NABU ein generelles Verbot von Feuerwerken in der Brutzeit der Vögel von März bis August. Mit dem Frühlings-Dom und dem Hafengeburtstag liegen gleich zwei Ereignisse, bei denen bisher mehrfach Feuerwerke gezündet wurden in der Brutzeit. Nicht nur für diese beiden Anlässe, sondern auch für die Silvesternacht setzt sich der NABU daher für eine Alternative zum Feuerwerk wie beispielsweise eine Lichtshow ein.