Nach Urteil zu 12 Jahren Haft: Flughafen-Geiselnehmer legt Revision ein
Der Flughafen-Geiselnehmer hat Revision gegen seine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft eingelegt. Dies teilte die Gerichtspressestelle am Mittwoch mit. Somit wird das Urteil, welches das Hamburger Landgericht am Mittwoch vergangener Woche gefällt hatte, vorerst nicht rechtskräftig. Der 35-Jährige hatte am Abend des 4. November vergangenen Jahres seine vierjährige Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt. Anschließend raste dieser zum Flughafen Hamburg, durchbrach drei Schranken und fuhr auf das Vorfeld. Der Vater forderte, dass er mit seiner Tochter in die Türkei ausgeflogen werde und drohte, sich und das Kind in die Luft zu sprengen. Nach 18 Stunden gab der Mann schließlich auf. Wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung, und mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz sprach ihn die Strafkammer schuldig. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.