Handgepäck-Regel wird von der EU verschärft: Das gilt am Hamburg Airport
Die Flüssigkeitsregeln für das Handgepäck werden an einigen europäischen Flughäfen wieder verschärft. Ab dem 1. September dürfen Passagiere Flüssigkeiten wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. Darauf weisen die Bundespolizei und der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin. Hintergrund dafür sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computertomographie-Technik. An einigen deutschen Kontrollspuren war die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. Für die Passagiere am Hamburger Flughafen ergeben sich allerdings keine Änderungen. Die Reisenden sollten grundsätzlich die 100-Milliliter-Grenze beachten. Nach Angaben der Bundespolizei gelten auch Cremes, Zahnpasta, Rasierschaum oder auch Streichkäse und -wurst als Flüssigkeiten.