Hamburg verschärft Regeln für E-Scooter und E-Bikes

Hamburg verschärft Regeln für E-Scooter und E-Bikes

Hamburg geht konsequenter gegen falsch abgestellte E-Scooter und E-Bikes vor und stuft sie nun als Sondernutzung ein. Die Stadt hat sich mit den vier Verleihern auf neue Regeln geeinigt, die für mehr Ordnung und Verkehrssicherheit sorgen sollen.
Ab sofort müssen die Anbieter eine monatliche Sondernutzungsgebühr entrichten: zwei Euro pro Fahrzeug, innerhalb des Ring 2 sind es 6,50 Euro. Mit den Einnahmen werden zusätzliche Abstellflächen an stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen und Haltestellen geschaffen. Zudem gibt es klare Regeln für falsch abgestellte Fahrzeuge. Die Stadt kann diese gegen eine Gebühr von 30 Euro umstellen oder für 100 Euro abschleppen, wenn sie den Verkehr behindern. Die Verleiher sind verpflichtet, diese Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben.
Um Beschwerden schneller zu bearbeiten, müssen die Anbieter ein digitales Meldesystem bereitstellen. Über die Plattform Scooter-Melder können falsch abgestellte Fahrzeuge unkompliziert gemeldet werden. Auch bestehende Maßnahmen wie Parkverbotszonen durch Geofencing und die Begrenzung der E-Scooter-Zahl im Ring 2 bleiben bestehen.
Verkehrssenator Anjes Tjarks betont, dass E-Scooter und E-Bikes eine wichtige Ergänzung im Mobilitätsmix der Stadt seien, aber klare Regeln notwendig wären. Der neue Rahmenvertrag gibt den Anbietern gleichzeitig Planungssicherheit bis Ende 2027 und sorgt für eine bessere Integration der Sharing-Fahrzeuge in den öffentlichen Raum.