Cannabis rauchen in der Wohnung: Vermieter*innen dürfen es nicht verbieten, aber einschränken
Seit dem 1. April 2024 ist der Anbau von drei weiblichen Cannabis Pflanzen pro Person in der Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten erlaubt. Wenn Kinder im Haushalt leben, dann müssen Pflanzen so gesichert sein, dass Kinder keinen Zugang zu ihnen haben. Laut dem Immobilienportal " immowelt.de" können Vermieterinnen und Vermieter seit Anfang des Monats den Konsum von Cannabis grundsätzlich nicht verbieten, aber unter Umständen einschränken. So sei das Rauchen von Joints ähnlich zu handhaben wie das Tabakrauchen. Auch Nachbarinnen und Nachbarn müssen grundsätzlich den Rauchgeruch tolerieren. Unter Umständen kann starker Cannabis-Geruch eine Mietminderung rechtfertigen. Im Mietvertrag kann auch eine Individualvereinbarung über ein Rauchverbot vereinbart werden, so dass zum Beispiel bestimmte Uhrzeiten eingehalten werden müssen.