Blaue Moschee: Beten unter Bedingungen erlaubt
Freitagsgebet an der Außenalster, rund 100 Meter entfernt von der blauen Moschee. Polizeipräsenz reichlich vorhanden, denn hier müssen sich diejenigen, die beten wollen, an bestimmte Auflagen halten. Vor der Blauen Moschee darf nicht mehr gebetet werden. Darüber hinaus müssen die Betenden bestimmte Vorschriften die Lautstärke betreffend einhalten, also maximal 85 dezibel. Nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser das IZH vor rund fünf Wochen verboten hatte, legte der Verein des IZH zuletzt Klage gegen die Verbotsverfügung ein. Ziel sei es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen.